Patientenaufnahme

Wissenswertes zur Patientenaufnahme am Klinikum Obergöltzsch Rodewisch

Die Aufnahme unserer Patienten erfolgt bei planbaren Krankenhausaufenthalten über die Patientenaufnahme. Dazu vereinbart der niedergelassene Arzt einen Aufnahmetermin mit der Patientenverwaltung. Für die Aufnahme im Rahmen der medizinischen Notfallbehandlung steht Ihnen medizinisches und pflegerisches Fachpersonal in der Notaufnahme bzw. Notfallambulanz rund um die Uhr zur Verfügung.

Patientenaufnahme

Die Abläufe an Ihrem Aufnahmetag gestalten sich bei einer geplanten Aufnahme ins Klinikum Obergöltzsch Rodewisch wie folgt:

Anmeldung & Aufnahme

Anmeldung & Aufnahme

Nachdem Sie sich an dem von Ihrem Arzt genannten und mit den Mitarbeitern der Patientenaufnahme vereinbarten Termin im Krankenhaus eingefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Empfangs. Für Ihr Gepäck steht ein Gepäckwagen in der Nähe des Haupteingangs bereit. Eine Ausleihe ist über die Mitarbeiter am Empfang möglich. Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, Ihren geplanten Aufnahmetermin wahrzunehmen, bitte wir um telefonische Mitteilung an die Patientenverwaltung (Tel.: 0 37 44/3 61-11 19). Sie werden durch die Mitarbeiter des Empfanges über den weiteren Ablauf informiert und gebeten, im Wartebereich Platz zu nehmen. Er befindet sich links vom Empfang unmittelbar vor den Aufnahmekabinen.

Begeben Sie sich bitte gemäß der Frei-/Besetztanzeige in eine der beiden Aufnahmekabinen zum Erfassen Ihrer Personalien. Zur stationären Aufnahme in unser Klinikum sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen und Belege mitzubringen:

Abfrage persönlicher Daten

Abfrage persönlicher Daten

Von Ihnen werden während des verwaltungstechnischen Aufnahmevorganges u.a. die folgenden persönliche Daten abgefragt:

  • Name, Geburtsdatum und –ort
  • Adresse und Telefonnummer
  • Angaben zu den nächsten Angehörigen bzw. Personen Ihres Vertrauens und deren Erreichbarkeit im Notfall
  • Krankenkassendaten
  • Beruf und Arbeitgeber (bei Arbeitsunfällen)

Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag

Nach der Erhebung Ihrer persönlichen Daten wird ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Klinikum Obergöltzsch Rodewisch geschlossen. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie das Krankenhaus zur Datenübermittlung an Ihren Hausarzt bzw. weiterbehandelenden Arzt  sowie zur Datenanforderung von Ihrem Hausarzt bzw. vorbehandelnden Arzt ermächtigen. Dies geschieht durch Ihre Unterschriften auf bereits vorgefertigten Formularen.

Informationen über Zuzahlung und Zahlungen

Informationen über Zuzahlung und Zahlungen

Des weiteren werden sie über die Zuzahlung für Ihren Krankenhausaufenthalt durch die Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme informiert. Nach § 39 SGB V zahlen gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 10,00 € pro Krankenhaustag für maximal 28 Kalendertage im Jahr (Höchstbetrag 280,00 €) an das Krankenhaus, das diesen Betrag an die Krankenkasse des Patienten weiterleitet. Frauen, die zur Entbindung ins Krankenhaus kommen, haben bei der Zuzahlung eine Sonderstellung. Sie sind erst ab dem 7. Tag nach der Entbindung verpflichtet Zuzahlung zu leisten. Von der Krankenhauszuzahlung befreit sind:

  • Patienten, die aufgrund von Arbeitsunfällen stationärer Behandlung bedürfen (Berufsgenossenschaftspatienten)
  • gesetzlich Krankenversicherte mit einer aktuellen Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
  • Soldaten
  • privat Krankenversicherte

Der zu zahlende Betrag ist spätestens an Ihrem Entlassungstag in der Kasse bzw. außerhalb der Öffnungszeiten am Empfang des Klinikums zu entrichten. Sie können bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Die Öffnungszeiten unserer Kasse sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag
7:00 bis 15:30 Uhr

Freitag
7:00 bis 15:00 Uhr

Patienten, die bei der AOK PLUS oder der DAK krankenversichert sind, müssen sich nicht mehr in der Kasse bzw. am Empfang abmelden. Die Krankenkasse übernimmt den kompletten Zahlungseinzug. Dies bedeutet, dass Sie nach Ihrem Aufenthalt durch die AOK PLUS oder die DAK angeschrieben und zur Entrichtung der Zuzahlung direkt gegenüber der Krankenkasse aufgefordert werden.

Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)

Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)

Mit Ihrer Aufnahme erkennen Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für das Klinikum Obergöltzsch Rodewisch an. Diese können Sie in den Wartebereichen der Aufnahme und Notaufnahme sowie direkt in den Räumlichkeiten der Patientennaufnahme einsehen.

Vereinbarung von Wahlleistungen

Vereinbarung von Wahlleistungen

Des weiteren besteht für alle Patienten die Möglichkeit sogenannte Wahlleistungen vertraglich zu vereinbaren. Unser Wahlleistungsangebot umfasst:

  • Wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung, einschließlich der Chefärzte aller an der Behandlung beteiligten Fachkliniken, der Konsiliarärzte und Leistungen fremder Institute)
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
  • Unterbringung einer Begleitperson auf der Wöchnerinnenstation nach der Entbindung
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson auf sonstigen Stationen
  • Stellung einer Sonderwache

Die aktuellen Tarife finden Sie in den allgemeinen Vertragsbedingungen unseres Klinikums. Das Krankenhaus ist gemäß § 9 AVB berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn Sie Wahlleistungen vereinbaren und diese von Ihnen selbst bezahlt werden müssen.

Patiententelefon und Patienten-WLAN kostenlos

Patiententelefon und Patienten-WLAN kostenlos

Weiterhin können Sie sich für die Zeit Ihres stationären Aufenthaltes bzw. des stationären Aufenthaltes Ihres Kindes ein Patiententelefon direkt am Bett gegen 5,00 € Kartenpfand anmieten. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Mitarbeiter der Kasse oder des Empfanges. Die Nutzung des Fernsehers in den Patientenzimmern ist gebührenfrei.

Am Empfang erhalten Sie den Code für das kostenlose Patienten-WLAN.

Abschluss der Aufnahme

Abschluss der Aufnahme

Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, gehen Sie entweder in die Aufnahme zur Pflege oder direkt auf Ihre Pflegestation. Bei Bedarf begleitet Sie ein Mitarbeiter der Patientenaufnahme und ist Ihnen mit Ihrem Gepäck behilflicht. Dort werden Sie von den Pflegekräften empfangen und über alles Weitere informiert.

Das Aufnahmeverfahren in der Notaufnahme ähnelt dem oben beschriebenen Ablauf in der Patientenaufnahme. Jedoch rücken hier selbstverständlich die medizinischen und pflegerischen Aspekte Ihrer Erstversorgung in den Vordergrund. Falls Sie also selbst nicht in der Lage sein sollten, die Anmeldung vorzunehmen, kann dies auch von Ihren Angehörigen oder Bekannten für Sie erledigt werden.

Bereich Kostenabrechnung

Kostenabrechnung

Als krankenversicherter Patient übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt. Demzufolge brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung der Rechnung zu kümmern. Die Krankenkasse muss sich allerdings durch eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung schriftlich zur Übernahme der Krankenhauskosten bereit erklären. Diese Kostenübernahmeerklärung wird durch das Klinikum bei Ihrer Krankenkasse beantragt. In Ausnahmefällen müssen Sie diese bereits zur Aufnahme ins Klinikum mitbringen, darauf werden Sie bei der Terminvergabe hingewiesen.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass Patienten, die kein Krankenversicherungsverhältnis nachweisen können, die gesamten Kosten des Klinikaufenthaltes selbst zu tragen haben. Die aktuellen Tarife können Sie den allgemeinen Vertragsbedingungen entnehmen. Weiterhin ist das Krankenhaus berechtigt eine angemessene Vorauszahlung (35% des jeweiligen jährlichen Basisfallwertes) für die stationäre Behandlung von diesen Patienten umgehend einzufordern (§ 9 AVB).

Bereich Regel- und Wahlleistungen

Regel- und Wahlleistungen

Mit der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen die sogenannten Regelleistungen im Krankenhaus zu. Diese umfassen alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungsformen einschließlich der ärztlichen und pflegerischen Leistungen sowie die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Verpflegung während des stationären Aufenthaltes. Sie können sicher sein, dass Ihnen keine Untersuchung oder Behandlung aus Kostengründen vorenthalten wird.

Weiterhin besteht wie bereits oben beschrieben für alle Patienten die Möglichkeit sogenannte Wahlleistungen, die gesondert berechnet werden, schriftlich mit dem Klinikum zu vereinbaren.

Das Team der Patientenaufnahme und -verwaltung steht Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.