Informationen für Patienten / Mein Aufenthalt

Patient bei uns – Ihre Entlassung



Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesundheit wieder soweit hergestellt ist, daß Sie nach Hause können.

Ihre Entlassung wird vom Arzt angeordnet; er bestimmt für Sie den richtigen Zeitpunkt. Haben Sie deshalb Vertrauen zu seiner Entscheidung.

Bestehen Sie gegen ärztlichem Rat auf Ihre Entlassung oder verlassen Sie das Krankenhaus ohne Zustimmung des behandelnden Arztes kann das Klinikum für evtl. entstehende Folgen nicht haften. Bei Entlassung auf eigene Gefahr ist die schriftliche Abgabe einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits notwendig.

Vor Verlassen des Klinikums sollten Sie sich vergewissern  
  • ob Sie hinterlegte Wertgegenstände abzuholen haben.
  • ob Sie, falls von Ihnen gefordert, die berechnete Eigenbeteiligung bezahlt haben (Kasse).
  • ob evtl. entliehene Sachen (Bücher, Wäschestücke etc.) zurückgegeben wurden.
  • ob Sie die Telefonkarte abgemeldet haben.

Bitte melden Sie sich in der Patientenaufnahme am Entlassungstag persönlich ab.
Wenn Sie noch Fragen oder Unklarheiten haben, wenden sie sich bitte an unsere Klinikum-Patientenverwaltung, Telefon-Nebenstelle 11 19.

Beste Wünsche für Ihre baldige Genesung.
 
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